Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung mit dem europäischen Gleichstellungs- und Nichtdiskriminierungsrecht

Europäische Justiz: Gleichheit und Nichtdiskriminierung

Zweck der Site: Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung mit dem europäischen Gleichstellungs- und Nichtdiskriminierungsrecht

Mit einer leicht zu navigierenden Website dank Schlüsselwörtern, Tags und Kategorien

Und analytische Akten, verfasst von Pierre Déjean (Universitätsjurist aus Toulouse), zu jedem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Kampf gegen Ungleichheiten und Diskriminierung . Sie sind über Schlüsselwörter leicht zugänglich und die Beschriftungen sind einfach und klar (etwa 60 Seiten für einen Stopp, im Vergleich zu 3 bis 6 Seiten für eine Datei). Wir bieten Ihnen die vollständige aktuelle europäische Rechtsprechung auf diesem Gebiet.

Die Updates werden monatlich bereitgestellt, wodurch Sie wertvolle Zeit und Geld sparen.

Die grundlegende Arbeit des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist weitgehend unbekannt, obwohl sie ein zentrales Element bei der Auslegung und Ausgestaltung des europäischen Rechts ist. Dieser Mangel an Bewusstsein ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass die Haltestellen eine komplexe Architektur aufweisen und ihre Länge abschreckend wirken kann.

Auf unserer Website finden Sie zu jedem Gerichtsurteil übersichtliche Erläuterungsblätter. Darüber hinaus besteht Zugriff auf grundlegende Texte und bei Bedarf auch auf Lehren. Die Site kann für Anwälte, Studenten und alle anderen von Nutzen sein.

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BEDIENUNG UND NAVIGATION

Die Site bietet den Benutzern folgende Tools :

1 – Kurze Informationsblätter (1 bis 3 Seiten), verlinkt mit den vollständigen Informationsblättern (3 bis 6 Seiten), veröffentlicht, sobald das Urteil auf der „Curia“-Website (offizielle Website des EuGH) veröffentlicht wird. Dieses Blatt enthält eine kurze Beschreibung der Begründung des Gerichts und der gegebenen Lösung. Ziel ist es, prägnante Informationen zum Newsfeed zu erhalten.

2 – Die   in der vollständigen Akte dargelegten „ Gründungsgründe des Gerichtshofs “ sind nach Schlüsselbegriffen gegliedert , die sich aus einer Analyse der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den vergangenen Jahren ergeben. Es gibt 80 davon. Ziel ist es, die Überwachung eines bestimmten Problems durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu ermöglichen.

3 – Ein Eintrag durch 6 Richtlinien zur Regelung von Nichtdiskriminierung und Ungleichheiten .

RICHTLINIE 97/81/EG DES RATES
vom 15. Dezember 1997
zu der von UNICE, CEE P und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit
RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES
vom 27. November 2000
zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
RICHTLINIE 2006/54/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)
RICHTLINIE 2008/104/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 19. November 2008 über Leiharbeit
RICHTLINIE 1999/70/EG DES RATES vom
28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
RICHTLINIE 2000/43/EG
DES RATES vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft

Allgemeinere Dokumentationen zum Thema Ungleichheit und Nichtdiskriminierung sowie doktrinäre Artikel runden die Site ab.

Bei dieser Site handelt es sich nicht um eine Beratungsseite zur Rechtsprechung oder zu Fragen des Europarechts. Es gibt maßgeblichere Stimmen als unsere, die sich mit diesem Thema befassen, und wir können nicht mit ihnen konkurrieren. Ziel ist es, klare, präzise und prägnante Informationen zur Rechtsprechung im Zusammenhang mit Gleichstellung und Nichtdiskriminierung bereitzustellen . In diesem Sinne, aber nur in diesem Sinne, soll es auch eine Entscheidungshilfe sein.

Sie können mit Pierre Déjean sprechen, Fragen stellen, Erklärungen und Ratschläge erbitten (im Rahmen der üblichen Zurückhaltung und ohne Parteinahme). Sie können ihm auch per E-Mail schreiben.Kostenlose Recherche